Versicherungsrecht
Ihre private Krankenversicherung will Behandlungskosten nicht erstatten? Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung möchte die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht bezahlen? Sie hatten einen Unfall und der Unfallversicherer verweigert die Leistung?
In vielen Fällen berufen sich Versicherungsgesellschaften auf unzutreffende und tendenziöse Gutachten oder verzögern die Regulierung. Oft werden Ihnen als Versicherungsnehmer*in unberechtigte Vorwürfe, beispielsweise die Verletzung von Obliegenheiten, Sorgfaltspflichten oder falsche Angaben bei Versicherungsabschluss oder beim Leistungsantrag gemacht. Private Krankenversicherungen stellen die medizinische Notwendigkeit der Behandlung in Frage oder nehmen bei der Erstattung unberechtigte Kürzungen vor.
Bei diesen und allen anderen Problemen mit privaten Versicherungsgesellschaften kann ich Ihnen behilflich sein. Aus der Erfahrung lohnt sich gerade im Versicherungsrecht der Beistand durch einen Rechtsanwalt in besonderem Maße.
Das Personenversicherungsrecht ist in erster Linie Vertragsrecht. Für die rechtliche Prüfung Ihrer Ansprüche kommt es für die Bestimmung von Inhalt und Grenzen der Rechte und Pflichten vor allem auf die Versicherungsbedingungen an. Bei Problemen mit der Regulierung eines Schadens ist es sinnvoll, möglichst früh einen rechtlichen Beistand einzuschalten – sei es bei der privaten Krankenversicherung, der Unfallversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Lebensversicherung. Insbesondere bei höheren Forderungen ist die Regulierungsbereitschaft der Versicherer oft gering.